MENU
Menschenrechtspolitik

MENSCHENRECHTSPOLITIK AVANT PROCELITU FABRIK

§ 1. Zweck und Quellen Die AVANT-Fabrik betrachtet die Einhaltung der Menschenrechte als ihre Pflicht, sie ist ein grundlegender Wert in ihrer Tätigkeit. Diese Politik basiert auf den Prinzipien, die in folgender – der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgelegt sind, – dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, der Internationalen Menschenrechtscharta, – der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz. 2. Ziel der Menschenrechtspolitik in der AVANT-Fabrik ist es, Menschenrechte durch Schulungen, regelmäßige Prüfungen und die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zu fördern und zu schützen.

§ 2. Einstellbereich 1. Die AVANT-Fabrik verpflichtet sich, die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter zu respektieren und diese Rechte zu pflegen und zu respektieren. Jeder Mitarbeiter der AVANT-Fabrik, unabhängig von der Art der Beschäftigung und der bekleideten Position, ist verpflichtet, sich mit dieser Richtlinie vertraut zu machen, die Regeln während der Arbeitszeit einzuhalten oder eine bestimmte Funktion auszuüben sowie über Situationen zu informieren, die Menschenrechte verletzen. Mit der Entwicklung der AVANT-Fabrik fühlen wir uns verpflichtet, Ethik zu fördern, und möchten uns in den Bereichen unternehmerische Verantwortung, Respekt für Menschenrechte und Umweltschutz zu den weltweit führenden Persönlichkeiten einreihen. Wir erwarten, dass unsere Auftragnehmer, Lieferanten, Subunternehmer und Kunden auf Grundlage dieses Dokuments die Menschenrechte einhalten.

§ 3. Grundsätze Die Politik der Achtung der Menschenrechte basiert auf folgenden Prinzipien:
1. ACHTUNG DER PERSÖNLICHEN WÜRDE Die AVANT-Fabrik ist verpflichtet, die Würde und andere persönliche Rechte jedes Mitarbeiters und Geschäftspartners zu achten, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, Eigentum, Geburt oder einer anderen Situation. Die Fabrik erlaubt kein feindseliges Verhalten wie Einschüchterung, Belästigung, Belästigung und Verhalten, das auf Mobbing hindeutet. Das Unternehmen toleriert kein feindseliges Verhalten, insbesondere keine Einschüchterung oder Belästigung oder jegliches Verhalten, das die Merkmale von Mobbing oder Belästigung aufweist.

2. VERHINDERUNG VON DISKRIMINIERUNG Die Fabrik verfolgt eine Politik der Gleichbehandlung bei der Beschäftigung, deren Ziel es ist, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. In der AVANT-Fabrik sind Aktivitäten aufgrund von Unterschieden in Bezug auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Aussehen, Religion, Behinderung, nationale, ethnische oder soziale Herkunft sowie politische Überzeugungen verboten. Auf jeder Führungsebene finden Interviews mit Mitarbeitenden statt, um sie im Bereich Gleichberechtigung aufzuklären und das Bewusstsein für die Probleme von Diskriminierung und Mobbing zu schärfen. Das Unternehmen stellt sicher, dass bei der Bewertung eines Mitarbeiters nur Kriterien im Zusammenhang mit Erfahrung, Kompetenz und Engagement berücksichtigt werden.

3. SICHERE UND HYGIENISCHE ARBEITSBEDINGUNGEN
3.1 Arbeitnehmern wird ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld geboten, das dem aktuellen Stand des Branchenwissens entspricht und mögliche Risiken berücksichtigt. Geeignete Maßnahmen werden ergriffen, um Unfälle und Gesundheitsverletzungen infolge von oder während der Arbeit zu verhindern, indem die Ursachen von Gefahren im Arbeitsumfeld so weit wie möglich begrenzt werden.
3.2 Die Mitarbeiter erhalten regelmäßig dokumentierte Schulungen in Arbeitsschutz und -sicherheit; Solche Schulungen werden erneut für neue und versetzte Mitarbeiter durchgeführt.
3.3 Zugang zu sauberen Toiletten und Trinkwasser und, falls nötig, hygienischen Lagerplätzen für Lebensmittel wird bereitgestellt.
3.4 Die Unterkunft, sofern vorhanden, soll sauber und sicher sein und die Grundbedürfnisse der Arbeiter erfüllen.
3.5 Ein Unternehmen, das den Kodex einhält, macht einen Vertreter des oberen Managements für Gesundheit und Sicherheit verantwortlich.
4. FAIR PAY
4.1 Löhne und Leistungen pro regulärer Arbeitswoche erfüllen mindestens die Anforderungen nationaler gesetzlicher oder vergleichender Industriestandards, je nachdem, welcher höher ist. Unabhängig davon sollte das Gehalt immer ausreichen, um die Grundbedürfnisse zu decken und einen gewissen Überschuss zu bieten.
4.2 Alle Arbeitnehmer werden schriftlich und verständlich mit ihren Arbeitsbedingungen bezüglich der Vergütung vorgelegt: vor Arbeitsbeginn und in Bezug auf die Vergütungsdetails für einen bestimmten Zeitraum bei jeder Zahlung.
4.3 Abzüge von der Zahlung als Disziplinarmaßnahme sind nicht erlaubt; Jegliche Abzüge von der Gehaltsabrechnung, die nicht durch nationales Recht vorgesehen sind, sind ebenfalls ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers nicht erlaubt. Disziplinarische Maßnahmen sollten dokumentiert werden.
5. VEREINIGUNGSFREIHEIT UND DAS RECHT AUF TARIFVERHANDLUNGEN AUF DEM 5.1 Arbeitnehmer
haben das Recht, jede Gewerkschaft zu gründen und beizutreten sowie ohne Ausnahme Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern zu führen.
5.2 Der Arbeitgeber nimmt eine offene Haltung gegenüber den Aktivitäten der Gewerkschaften und deren organisatorischen Aktivitäten
ein.5.3 Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und dürfen repräsentative Funktionen am Arbeitsplatz wahrnehmen.
5.4 In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, behindert der Arbeitgeber nicht die Entwicklung von Ersatzmitteln für unabhängige, freie Vereinigung und Verhandlungen, sondern fördert diese Entwicklung. 6. ABSCHAFFUNG ALLER FORMEN VON SKLAVEREI UND ZWANGSARBEIT Die Gesellschaft lehnt jegliche Form von Sklaverei und den Einsatz von Zwangsarbeit ab, verstanden als Arbeit oder Dienstleistungen, die von einer bedrohten Person verlangt werden und bei denen sie sich nicht freiwillig registriert hat. In seinen Beziehungen zu Geschäftspartnern benötigt das Unternehmen eine Zusammenarbeit, die die Beseitigung solcher illegalen Aktivitäten sicherstellt.
7. DAS UNTERNEHMEN WIRD KEINE KINDERARBEIT
EINSETZEN 7.1 Es wird keine neue Rekrutierung von Kindern durchgeführt.
7.2 Unternehmen werden Richtlinien und Programme entwickeln, um sicherzustellen, dass jedes festgestellte Arbeitskind auf eine geeignete Schule versetzt wird und um es zu ermöglichen, seine Ausbildung fortzusetzen, bis es kein Kind mehr ist, oder an solchen Programmen teilzunehmen und zu seiner Entwicklung beizutragen; Die Begriffe „Kind“ und „Kinderarbeit“ sind in den Anhängen definiert.
7.3 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht zur Arbeit nachts oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt.
7.4 Die oben genannten Richtlinien und Verfahren sollen den Bestimmungen der einschlägigen Normen der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen. interne Vorschriften, sofern ihre Gesundheit, Sicherheit und Moral geschützt sind, und dies dient dazu, eine Ausbildung oder eine Lehre zu erhalten.

§ 4. Berichtsverfahren und Schulungspflicht
Mitarbeiterverantwortung
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiter der AVANT-Fabrik sind verpflichtet, die in der Menschenrechtsrichtlinie enthaltenen Grundsätze der Rechte einzuhalten.
Mitarbeiter und Kollegen sind verpflichtet, ihrem Vorgesetzten jegliche Verstöße gegen die Richtlinie und wesentliche Umstände, die sich auf die darin enthaltenen Grundsätze beziehen, zu melden. Wenn ein Mitarbeiter wichtige Gründe hat, einen Vorgesetzten zu überspringen, sollte er dem Eigentümer des Unternehmens Bericht erstatten. Sie untersucht jeden Fall einzeln, wahrt Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und strebt an, anonym gegenüber denen zu bleiben, die in gutem Glauben Meldungen machen. Alle Meldungen sind in der „anonymen Box“ auf dem Gelände der AVANT-Fabrik sowie beim Vorgesetzten oder Eigentümer des Unternehmens möglich.

§ 5. Abschließende Bestimmungen 1. Der Inhalt dieser Richtlinie wurde den AVANT-Mitarbeitern mitgeteilt; die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Dokument der Menschenrechtsrichtlinie zu lesen. Das Dokument ist sowohl auf der Website der AVANT-Fabrik als auch im Büro zur Einsicht auf Anfrage verfügbar.